Als Gast-Mitglied hast du den Vorteil, ein Jahr lang VÖLLIG KOSTENLOS auf Orts-/ Sektionsebene (auf der du Gastmitglied bist) an Mitgliederversammlungen und an regelmäßig stattfindenden Sitzungen teilzunehmen. Du besitzt im Rahmen dieser Versammlungen Rede- und Antragsrecht. Das Recht an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen sowie gewählten Gremien anzugehören, ist jedoch auf Themen- und Projektinitiativen (§ 41) beschränkt.
Voraussetzungen: jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, sich zu den Grundsätzen der SPÖ bekennt, kein Mitglied einer anderen politischen Partei oder wahlwerbenden Gruppierung, sowie kein/e SymphathisantIn extremistischer oder demokratie-feindlicher Organisationen ist und auch die Bestimmungen des § 14 Abs. 51 nicht vorliegen.
Wichtig ist außerdem, dass die Grundsätze und das Statut der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) beachtest, durch dein Verhalten das Ansehen und die Politik der SPÖ im Sinne der im Programm festgelegten Grundsätze nicht verletzt, keine Aktionen gegen Ziele und Grundsätze der SPÖ durchführst.
Informationen und das Formular für für eine Gast-Mitgliedschaft findest du hier
Gerne kannst du dich auch an deine Sprengelbetreuer oder an die Vorstandsmitglieder wenden, die dir gerne Auskunft geben.